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Fragenkatalog zur unkonventionellen Gasbohrung
Fragenkatalog zum Vorhaben Probebohrungen für unkonventionelle Gasvorkommen in den Kohleflözen und anderen Gesteinen unter Drensteinfurt durch die Firma EXXON-Mobil – Info-Abend am 13. 01. 2011
Der Rat der Stadt Drensteinfurt und der Fachausschuss müssen, wenn ein Antrag auf Probebohrung vorliegt, entscheiden, ob sie das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Eigentlich haben die Ratsmitglieder keine andere Wahl, als zuzustimmen; verlangen können sie jedoch, dass sie allumfassend informiert werden; verlangen können sie, dass ihnen sämtliche Fragen beantwortet werden.
Die CDU und die CDU-Fraktion Drensteinfurt hat einen Fragenkatalog erstellt und übergibt diesen schriftlich sowohl der Bezirksregierung Arnsberg Bergbauamt als auch der Firma EXXON-Mobil zur Beantwortung; wir verlangen nicht nur eine mündliche Beantwortung sondern auch in schriftlicher Form, bevor wir bereit sind, das Einvernehmen zu erteilen. Dieser Fragenkatalog wird nachrichtlich auch der Stadt Drensteinfurt, der Interessengemeinschaft, den anderen im Rat vertretenen Fraktionen und den Medien übermittelt.
Unser Fragenkatalog teilt sich in 4 Fragengruppen auf:
1) Grundsatzfragen zum Gasvorkommen in unserer Region
2) Fragen im Zusammenhang mit den Probebohrungen
3) Fragen zur (anschließenden) Förderung der Gasvorkommen und der dabei angewandten Technik
4) Fragen zum (veralteten) Bergrecht und zum Stand, dieses Recht auf unsere Zeit zu verändern
Grundsatzfragen zum Gasvorkommen in unserer Region
A) Wie groß schätzt man (es gab ja bereits Probebohrungen) Gasvorkommen im Bereich Drensteinfurt in allen Gesteinsschichten und welche davon sind abbaubar unterteilt ohne oder mit Fracingtechnik?
B) In welchen Bereichen von NRW erwartet man Kohlenflözgase und wo Gas in anderen Gesteinen? Wie konkret ist diese Situation unter Drensteinfurt?
C) Beabsichtigt man, nicht nur die Gasvorkommen in den Kohleflözen zu gewinnen oder auch in Schiefer- oder anderen Sedimentgesteinen?
D) Ab welchen Mengen Gasvorkommen in welchen Gesteinen auch immer ist die Gewinnung rentabel 1) Normalbohrung 2) Fracingmethode?
E) Welchen Stellenwert kann Gas aus heimischen Regionen für wie lange Zeit im Energiemix bis zum Jahre 2050 erreichen aufgeteilt nach den Fördermethoden?
Fragen im Zusammenhang mit den Probebohrungen
A) Wann wird die Firma EXXON-Mobil den Antrag auf Probebohrungen stellen und wie schnell wird die Bezirksregierung Arnsberg die Erlaubnis erteilen?
B) Wird eine Erlaubnis für Probebohrungen auch mit Fracingmethode gestellt und die Genehmigung erteilt
C) Welche Risiken sieht die Bergbaubehörde bei Probebohrungen bei der jeweiligen Methode?
D) Wie lange dauern Probebohrungen und welchen Belastungen sind Menschen, Flora und Fauna unterlegen?
E) Welche Belastungen unterliegen unsere Straßen und Wirtschaftswege? Gibt es vorab eine Bestandsaufnahme?
F) Wie viel Wasser und andere Stoffe benötigt eine Probebohrung bei der jeweiligen Methode?
G) Wird die Stadt Drensteinfurt und die Bevölkerung zeitlich früh genug über die Art der Probebohrung informiert?
H) Wie und Wo wird das verwendete Wasser 1) besorgt 2) entsorgt? Welche Kläranlage in der Umgebung ist in der Lage, das zusätzliche Wasser ordnungsgemäß zu klären bei der jeweiligen Methode?
I) Welche Kosten fallen für die Bohrfirma für jeden Kubikmeter Wasser an? Im Vergleich dazu muss jeder Bürger in Drensteinfurt für jeden Kubikmeter Gelsenwasser für Ver- + Entsorgung mehr als 4 € bezahlen?
J) Erlaubt EXXON Mobil die Kontrolle der gesamten Probebohrung inklusive des an- + abgefahrenen Wasser durch einen Dritten Unabhängigen? Verpflichten sich EXXON Mobil und die Bergbaibehörde, jeglichen Störfall sofort zu melden und somit alle Bürgerinnen und Bürger zu benachrichtigen?
K) Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, wenn auch schon bei Probebohrungen gefract wird?
Fragen zur (anschließenden) Förderung der Gasvorkommen und der dabei angewandten Technik
A) In welcher Form wird der Antrag auf Förderung des Gasvorkommens gestellt? Ist es absolute Pflicht schon beim Antrag festzulegen, dass Fracingmethoden angewandt werden?
B) Ist sicher gestellt, dass die Stadt Drensteinfurt und die Bevölkerung rechtzeitig zur Gasförderung gehört werden und ihr erneutes Einverständnis geben müssen?
C) Ist die umstrittene Fracingmethode in NRW ohne Erlaubnis des Gesetzgebers möglich? Kann die Bergbaubehörde eigenständig so eine Methode erlauben?
D) Die Landesregierung steht der Förderung der Gasvorkommen positiv gegenüber, stellt aber Sicherheit an die erste Stelle. Ist sowohl die Berfbaubehörde als auch EXXON Mobil damit einverstanden, dass bei der Förderung permanent ein Ausschuss, bestehend auch aus Repräsentanten der Stadtverwaltung und der im Rat vertretenden Fraktionen, die Arbeiten überprüfen kann?
E) Ist auch ein Fracing ohne Chemikalien möglich, sinnvoll und rentabel?
F) Welche Mengen Wasser, Sand und eventuell Chemikalien werden beim Fracing benötigt? Wie werden diese Mengen herangeschafft, zwischengelagert und wie, wo und mit welchen Techniken entsorgt? Gibt es überhaupt Kläranlagen, die diese Fracingbrachwässer verarbeiten und reinigen können?
G) Müssen die geförderten Gase gereinigt werden? Wie werden diese transportiert?
H) Warum wurde der Störfall in Visselhövede nicht der Allgemeinheit mitgeteilt? Wie hat sich im Fall die Bergbaubehörde verhalten? Ist nach diesem erstmals Verschweigen dann Verneinen eines Störfalles weder der Firma noch der Behörde zu glauben?
I) Erwartet man für die Zukunft eine Verbesserung der Fördertechnik, die Fracking von vornherein überflüssig macht? Warum kann nicht mit der Gewinnung der Gase vor Ort so lange gewartet werden, bis Umweltschäden zu 100 % auszuschließen sind?
J) Wird es automatisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben?
Fragen zum (veralteten) Bergrecht und zum Stand, dieses Recht auf unsere Zeit zu verändern
A) Die Bergbaubehörde der Bezirksregierung in Arnsberg hat überragende Kenntnisse bei Kohlebergbau; für die Probebohrungen mit Mehrfachfracing und für die Förderung von unkonventionellen Gasen hat sie jedoch keine Erfahrung. Auf welche Weise macht sich die Bezirksregierung schlau?
B) Warum werden weder die Bundesregierung noch die Landesregierung in Düsseldorf von den (erworbenen) Kenntnissen unterrichtet? Wieso kann eine Behörde ohne Erfahrung trotzdem die Genehmigung erteilen, ohne die Beteiligung anderer Behörden oder des Gesetzgebers?
C) Warum kommt der Bergbauamt nicht selbst auf die Idee, dass ein antiquiertes Bergbaurecht erneuert werden muss? Warum kann weder der zuständige Bundes- oder Landesminister bei diesen Verfahren mitentscheiden? Warum gibt es kein Mitspracherecht der betroffenen Kommunen, der Bevölkerung oder auch einer Interessengemeinschaft?
D) Warum hat nicht einmal ein Wasserwerk – wie Gelsenwasser – im Bergbaurecht ein Mitspracherecht?
E) Warum gibt es nicht generell die Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung?
| Gez. | Gez. |
| Wilfried Voges | Heinrich Töns |
| CDU Drensteinfurt | CDU-Fraktion Drensteinfurt |





